Ladina Sturzenegger
Familienrecht
Verlässliche rechtliche Begleitung in persönlichen Lebenslagen
Das Familienrecht betrifft zentrale Lebensbereiche – oft in emotional belastenden Situationen. Ob Konkubinat, Ehe, Trennung oder Scheidung: Rechtsanwältin Ladina Sturzenegger steht Ihnen mit fachlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und einer lösungsorientierten Haltung zur Seite.
Sie berät und vertritt Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Gestaltung und Auflösung von Konkubinatsverhältnissen
Eheschutzmassnahmen beantragen
Eheverträge prüfen
Trennung und Scheidung (inkl. Unterhalts-, Sorgerechts- und Güterrechtsthemen)
Erbrechtliche Regelungen: Testament, Pflichtteilsfragen, Erbteilung
Das Ziel ist stets, klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen – im Idealfall einvernehmlich, nötigenfalls auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
Mit juristischem Weitblick und menschlichem Feingefühl setzt sich Ladina Sturzenegger für Ihre Interessen ein.
Seit 1997 haben Kinder in der Schweiz durch die Kinderrechtskonvention ein Mitspracherecht in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Rechtsvertretungen sind wichtige Institutionen für die Mitwirkung des Kindes, sowohl im zivilrechtlichen Kindesschutz, in Adoptionsverfahren sowie in eherechtlichen, ausländerrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren als auch in internationalen Kindsrückführungsverfahren. Dies erfordert qualifizierte Fachpersonen zur professionellen Kinderbegleitung.
Ich biete Ihrem Kind Kompetenzen, die in der Rechtsvertretung zählen. Auf Grundlage der Überzeugung, dass gerade im Bereich der Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen ein interdisziplinäres Zusammenwirken gewinnbringend ist, absolviere ich die einjährige Weiterbildung zur CAS (Certificate of Advanced Studies) als Rechtsvertreterin für Kinder und Jugendliche.
Wenn Menschen aufgrund ihres Alters, ihrer Lebenssituation oder besonderer Umstände rechtlichen Schutz benötigen, sind fundierte Beratung und umsichtiges Handeln besonders wichtig.
Rechtsanwältin Ladina Sturzenegger unterstützt Sie in sämtlichen Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts – sowohl beratend als auch vertretend gegenüber Behörden, insbesondere der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Typische Fragestellungen in diesem Bereich:
Anordnung oder Abwehr von Beistandschaften
Vertretung von Kindern im Rahmen von Verfahren (Kindsvertretung)
Rechte und Pflichten von Eltern, Angehörigen oder Pflegepersonen
Gestaltung von Unterbringungs-, Betreuungs- oder Unterstützungsregelungen
Begleitung im Kontakt mit der KESB
Mit grossem Verantwortungsbewusstsein und rechtlicher Sorgfalt setzt sich Ladina Sturzenegger dafür ein, dass die Interessen von schutzbedürftigen Personen gewahrt und juristisch korrekt umgesetzt werden.
Konflikte im Mietverhältnis können schnell emotional und rechtlich anspruchsvoll werden. Ob Sie als Mieterin oder Mieter Ihre Interessen wahren möchten oder als Vermieterin oder Vermieter mit rechtlichen Fragen konfrontiert sind – eine frühzeitige juristische Klärung lohnt sich.
Rechtsanwältin Ladina Sturzenegger berät und vertritt sowohl Mietparteien als auch Vermietende in sämtlichen Fragen des Mietrechts – lösungsorientiert, kompetent und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Typische Themen im Mietrecht:
Mietverträge und deren rechtssichere Gestaltung
Kündigungsschutz und Anfechtung von Kündigungen
Mietzinserhöhungen und Mietzinsreduktionen
Mängel an der Mietsache, Hinterlegung von Mietzinsen
Nebenkosten, Betriebskosten, Abrechnungsfragen
Vertretung vor Schlichtungsbehörde und Mietgericht
Ziel ist stets eine klare, faire und rechtlich tragfähige Lösung – idealerweise aussergerichtlich, wenn nötig mit Entschlossenheit im Verfahren.
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung werden Sie schnell mit sehr anspruchsvollen Situationen konfrontiert.
Da ich als Verwalterin diverser Stockwerkeigentumsgemeinschaften tätig bin, stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen gern zur Seite und setzte mich für Ihre Anliegen ein.
Eine Verletzung von strafrechtlichen Normen kann unter Umständen sehr schnell erfolgen. Für die betroffene Person ziehen Strafen und Massnahmen oft nicht nur vermögensrechtlichen Folgen nach sich, sondern können auch gravierende Eingriffe in die persönliche Freiheit bedeuten. Auch hier ist es stets wichtig, einen Anwalt möglichst frühzeitig beizuziehen und das notwendige Fachwissen zu nutzen.
Nach einem vertraulichen Erstgespräch können erste Einschätzungen getroffen werden – unabhängig davon, ob es um eine Vertretung vor der Polizei, dem Staatsanwalt, den Verwaltungsbehörden oder vor dem Gericht handelt. Dies gilt für beschuldigte Jugendliche und Erwachsene, Privatkläger, Opfer und geschädigte Personen.
Das Sozialversicherungsrecht ist komplex und für Betroffene oft unübersichtlich. Bei Ablehnungen, Kürzungen oder Rückforderungen stehen Sie häufig grossen Institutionen gegenüber – doch Sie sind nicht allein.
Rechtsanwältin Ladina Sturzenegger berät und vertritt Sie kompetent in sämtlichen Belangen des Sozialversicherungsrechts. Ob IV, AHV, Unfallversicherung, Krankentaggeld oder Ergänzungsleistungen: Sie prüft Ihre Ansprüche und begleitet Sie im Verfahren – bis vor Gericht, wenn nötig.
Beratungs- und Vertretungsbereiche:
Invalidenversicherung (IV): Anmeldung, Rentenanspruch, Eingliederungsmassnahmen
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Ergänzungsleistungen (EL)
Unfallversicherung (UVG) und Krankentaggeld
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Rückforderungen, Verfügungen, Einsprache- und Beschwerdeverfahren
Ziel ist eine faire und sachgerechte Lösung – mit Ausdauer, Know-how und persönlichem Engagement.
Wer trifft Entscheidungen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Diese Frage lässt sich rechtzeitig und verbindlich klären – mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung.
Rechtsanwältin Ladina Sturzenegger unterstützt Sie bei der Erstellung dieser wichtigen Dokumente. Sie sorgt dafür, dass Ihre Wünsche rechtskonform formuliert und im Ernstfall auch durchsetzbar sind.
Leistungen in diesem Bereich:
Beratung zu Inhalt und Wirkung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
Ausarbeitung und rechtssichere Formulierung individueller Dokumente
Klärung von Vertretungsbefugnissen (Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr)
Unterstützung bei der Hinterlegung und Registrierung (z. B. Zivilstandsamt, Ärzt*innen)
Überprüfung und Aktualisierung bestehender Dokumente
Eine klare Vorsorge entlastet Angehörige – und sichert Ihre Selbstbestimmung.